- Der Verlag behält sich vor, solche Anzeigenaufträge (im Folgenden beziehen sich alle Aussagen auf Print- und Online-Buchungen) nicht anzunehmen oder einzelne Anzeigen im Rahmen eines Anzeigenauftrages abzulehnen (Rücktritt), die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder technischen Form den einheitlichen Grundsätzen des Verlages widersprechen oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
- Dem Auftrag liegen die Bedingungen der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste und die Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen selbst unter der öffentlich zugänglichen Internetseite mediadaten.evoluzione.de über mögliche modifizierte Mediadaten des Verlages zu informieren. Der Verlag ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber nachzuweisen, diesen über modifizierte Mediadaten informiert zu haben.
- Platzvorstellungen werden nicht als Auftragsbestandteil angesehen. Sie gelten für den Verlag lediglich als Platzwünsche und werden nach Möglichkeit erfüllt. Etwaige redaktionelle Kooperationen werden ebenfalls nicht als Auftragsbestandteil gesehen, sondern lediglich als Optionen, die sich immer im Rahmen des Pressegesetzes zu bewegen haben und jederzeit aufgrund aktueller Themenanpassungen ersatzlos gestrichen werden können. Spätere Reklamationen wegen Nichteinhaltung solcher Vorschriften können daher nicht als Vertragsbestandteil geltend gemacht werden.
- Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckvorlagen, Advertorials/Features (Online und Print), Banner oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Ebenso trägt er die Verantwortung für Copyright-freie Werbemittel (inklusive Bildmaterials oder Logos, welche zur Content-Bebilderung überlassen werden) und stellt bei Unterlassung den Verlag frei von Ansprüchen Dritter. Sind Copyrights zu berücksichtigen, hat der Auftraggeber den Verlag unaufgefordert vor einer etwaigen Veröffentlichung darüber zu unterrichten und trägt Sorge dafür, dass dies insbesondere bei Print rechtzeitig vor Druckabgabe geschieht. Bei fernmündlich aufgegebenen Änderungen wird keine Haftung für die Richtigkeit von Werbeveröffentlichungen, Advertorials oder Features übernommen.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg gemacht werden.
- Im Falle einer telefonischen Auftragserteilung kommt das Vertragsverhältnis mit der schriftlichen Bestätigung des Verlages zustande.
- Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 10,25% sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die weiteren Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
- Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet zwei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
- Kosten für die Anfertigung von Lithos sowie vom Kunden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar und werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Kunde bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Treffen beschädigte Druckunterlagen erst unmittelbar vor Drucklegung des Blattes bei dem Verlag ein, so hat der Kunde die aus der erforderlichen Sonderbemühung des Verlages entstehenden Kosten zu tragen.
- Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 25 % sinkt. Sollte die Auflage um mehr als 25% absinken, sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige von dem Vertrag zurücktreten kann. Andernfalls hat der Auftraggeber solange ein Anrecht auf eine Wiederholung seiner Anzeige, bis die ursprünglich vereinbarte Auflagenhöhe erreicht ist.
- In Fällen höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen, Werbe- oder Auslageverboten an Hochschulen oder in Fällen höherer Gewalt, Pandemie, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Medialeistungen, sofern die Verbreitung der Auflage spätestens 28 Tage nach dem ursprünglichen Veröffentlichungsdatum beginnt und zum Ende der Distribution mindestens 50% der ursprünglich vereinbarten Auflage verbreitet wird.
- Die Verbreitung der Auflage als E-Paper kann Bestandteil der Auflage sein und wäre im Falle einer solchen Verbreitung vollwertig in der Gesamtauflage inkludiert, auch wenn sie nicht separat ausgewiesen ist.
- Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
- Im Falle von Stornierungen von mindestens einer Anzeige, der ein Sondertarif zugrunde liegt, tritt automatisch die normale Mengen- und Malstaffel auch rückwirkend für alle anderen im Grundabschluss betroffenen Anzeigen in Kraft.
- Im Falle der Annahme eines Abonnement-Angebotes verlängert sich dieses automatisch um weitere 12 Monate, sofern es nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Etwaige, mit dem Abonnement verbundene Sonderleistungen werden vom Auftraggeber nur erbracht, wenn der Vertrag nicht bereits gekündigt ist, selbst wenn die Sonderleistungen noch im Zeitraum des aktuell noch laufenden Abonnements liegen.
- Im Falle der eintretenden Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzögerung einer im Auftrag eines Unternehmens handelnden Mediaagentur haftet das Unternehmen als Nutznießer der Insertion für die Forderungserfüllung gegenüber dem Verlag.
- Das alleinige Urheber- und Nutzungsrecht bei gemeinsam mit Unternehmen entwickelten, redaktionellen Storys liegt alleine beim Verlag. Die Unternehmen garantieren, zeitlich unbefristete Einverständniserklärungen seitens etwaiger, in diesen Storys erwähnten Mitarbeiter eingeholt zu haben, so dass sie vom Verlag für alle Medien dauerhaft und uneingeschränkt nutzbar sind.
- Für alle in den Medien des Verlages publizierten Inhalte gilt: Der Nachdruck oder die Übernahme in Print-, Online- oder andere Mediengattungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Verlages gestattet. Die Nutzung dieser Storys – etwa für eigene Kanäle auf Seiten des Auftraggebers – bedarf deshalb immer der schriftlichen Zustimmung des Verlages und wird maximal zeitlich befristet für die Dauer der kostenpflichtigen Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Verlag gewährt. Sie kann vom Verlag jederzeit widerrufen werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, sie in anderen als den unternehmenseigenen Kanälen zu verbreiten, etwa in Produkten anderer Medienunternehmen.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Der Gerichtsstand ist der gesetzliche.
- Selbst wenn eine der hier verwendeten Klauseln unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.