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    Home » AGB des Verlags evoluzione

    AGB des Verlags evoluzione

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    By Bettina Riedel on 7. August 2024 Für Arbeitgeber
    1. Der Verlag behält sich vor, solche Anzeigenaufträge (im Folgenden beziehen sich alle Aussagen auf Print- und Online-Buchungen) nicht anzunehmen oder einzelne Anzeigen im Rahmen eines Anzeigenauftrages abzulehnen (Rücktritt), die gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen, wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft oder technischen Form den einheitlichen Grundsätzen des Verlages widersprechen oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
    2. Dem Auftrag liegen die Bedingungen der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste und die Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen selbst unter der öffentlich zugänglichen Internetseite mediadaten.evoluzione.de über mögliche modifizierte Mediadaten des Verlages zu informieren. Der Verlag ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber nachzuweisen, diesen über modifizierte Mediadaten informiert zu haben.
    3. Platzvorstellungen werden nicht als Auftragsbestandteil angesehen. Sie gelten für den Verlag lediglich als Platzwünsche und werden nach Möglichkeit erfüllt. Etwaige redaktionelle Kooperationen werden ebenfalls nicht als Auftragsbestandteil gesehen, sondern lediglich als Optionen, die sich immer im Rahmen des Pressegesetzes zu bewegen haben und jederzeit aufgrund aktueller Themenanpassungen ersatzlos gestrichen werden können. Spätere Reklamationen wegen Nichteinhaltung solcher Vorschriften können daher nicht als Vertragsbestandteil geltend gemacht werden.
    4. Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Druckvorlagen, Advertorials/Features (Online und Print), Banner oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Ebenso trägt er die Verantwortung für Copyright-freie Werbemittel (inklusive Bildmaterials oder Logos, welche zur Content-Bebilderung überlassen werden) und stellt bei Unterlassung den Verlag frei von Ansprüchen Dritter. Sind Copyrights zu berücksichtigen, hat der Auftraggeber den Verlag unaufgefordert vor einer etwaigen Veröffentlichung darüber zu unterrichten und trägt Sorge dafür, dass dies insbesondere bei Print rechtzeitig vor Druckabgabe geschieht. Bei fernmündlich aufgegebenen Änderungen wird keine Haftung für die Richtigkeit von Werbeveröffentlichungen, Advertorials oder Features übernommen.
    5. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg gemacht werden.
    6. Im Falle einer telefonischen Auftragserteilung kommt das Vertragsverhältnis mit der schriftlichen Bestätigung des Verlages zustande.
    7. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
    8. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 10,25% sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die weiteren Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
    9. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet zwei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
    10. Kosten für die Anfertigung von Lithos sowie vom Kunden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Kunde zu tragen. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar und werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Kunde bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Treffen beschädigte Druckunterlagen erst unmittelbar vor Drucklegung des Blattes bei dem Verlag ein, so hat der Kunde die aus der erforderlichen Sonderbemühung des Verlages entstehenden Kosten zu tragen.
    11. Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 25 % sinkt. Sollte die Auflage um mehr als 25% absinken, sind etwaige Preisminderungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige von dem Vertrag zurücktreten kann. Andernfalls hat der Auftraggeber solange ein Anrecht auf eine Wiederholung seiner Anzeige, bis die ursprünglich vereinbarte Auflagenhöhe erreicht ist.
    12. In Fällen höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen, Werbe- oder Auslageverboten an Hochschulen oder in Fällen höherer Gewalt, Pandemie, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Medialeistungen, sofern die Verbreitung der Auflage spätestens 28 Tage nach dem ursprünglichen Veröffentlichungsdatum beginnt und zum Ende der Distribution mindestens 50% der ursprünglich vereinbarten Auflage verbreitet wird.
    13. Die Verbreitung der Auflage als E-Paper kann Bestandteil der Auflage sein und wäre im Falle einer solchen Verbreitung vollwertig in der Gesamtauflage inkludiert, auch wenn sie nicht separat ausgewiesen ist.
    14. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
    15. Im Falle von Stornierungen von mindestens einer Anzeige, der ein Sondertarif zugrunde liegt, tritt automatisch die normale Mengen- und Malstaffel auch rückwirkend für alle anderen im Grundabschluss betroffenen Anzeigen in Kraft.
    16. Im Falle der Annahme eines Abonnement-Angebotes verlängert sich dieses automatisch um weitere 12 Monate, sofern es nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Etwaige, mit dem Abonnement verbundene Sonderleistungen werden vom Auftraggeber nur erbracht, wenn der Vertrag nicht bereits gekündigt ist, selbst wenn die Sonderleistungen noch im Zeitraum des aktuell noch laufenden Abonnements liegen.
    17. Im Falle der eintretenden Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzögerung einer im Auftrag eines Unternehmens handelnden Mediaagentur haftet das Unternehmen als Nutznießer der Insertion für die Forderungserfüllung gegenüber dem Verlag.
    18. Das alleinige Urheber- und Nutzungsrecht bei gemeinsam mit Unternehmen entwickelten, redaktionellen Storys liegt alleine beim Verlag. Die Unternehmen garantieren, zeitlich unbefristete Einverständniserklärungen seitens etwaiger, in diesen Storys erwähnten Mitarbeiter eingeholt zu haben, so dass sie vom Verlag für alle Medien dauerhaft und uneingeschränkt nutzbar sind.
    19. Für alle in den Medien des Verlages publizierten Inhalte gilt: Der Nachdruck oder die Übernahme in Print-, Online- oder andere Mediengattungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Verlages gestattet. Die Nutzung dieser Storys – etwa für eigene Kanäle auf Seiten des Auftraggebers – bedarf deshalb immer der schriftlichen Zustimmung des Verlages und wird maximal zeitlich befristet für die Dauer der kostenpflichtigen Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Verlag gewährt. Sie kann vom Verlag jederzeit widerrufen werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, sie in anderen als den unternehmenseigenen Kanälen zu verbreiten, etwa in Produkten anderer Medienunternehmen.
    20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Der Gerichtsstand ist der gesetzliche.
    21. Selbst wenn eine der hier verwendeten Klauseln unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

    AGB der Jobbörse auf academicworld.net, hitech-campus.de, high-potential.com, juniorconsultant.net, arztundkarriere.com sowie karrieremuenchen.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Stellenanzeigen

    1. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

    1.1 Die evoluzione GmbH (im Folgenden „Anbieter“) betreibt unter academicworld.net, hitech-campus.de, high-potential.com, juniorconsultant.net, arztundkarriere.com sowie karrieremuenchen.de eine Online-Plattform, auf der Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Kunde“) Stellenanzeigen veröffentlichen können. Der Anbieter stellt dem Kunden die Anzahl der gebuchten Anzeigenplätze zur Verfügung. Die Schaltung der Anzeigen erfolgt im Namen des Kunden auf der Plattform des Anbieters.

    1.2 Grundlage des Vertrags sind die Inhalte der jeweiligen Auftragsbestätigung der evoluzione GmbH sowie die dort referenzierten Dokumente, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Jobbörse. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, der Anbieter stimmt dem ausdrücklich und schriftlich zu.

    2. Vertragsschluss

    Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine Bestellung aufgibt und diese vom Anbieter bestätigt wird oder die Anzeige online geschaltet wird. Automatisch generierte Eingangsbestätigungen stellen noch keine Annahme dar.

    3. Laufzeit und Veröffentlichungsdauer

    3.1 Gebuchte Anzeigenplätze stehen dem Kunden für einen Zeitraum von zwölf Monaten zur Verfügung. Innerhalb dieses Zeitraums kann die vereinbarte Anzahl an Anzeigen genutzt werden. Nach Ablauf der Frist verfällt das ungenutzte Kontingent.

    3.2 Die Stellenanzeige wird innerhalb von zwei Werktagen nach Auftragsbestätigung online gestellt, es sei denn, der Kunde gibt einen späteren Veröffentlichungstermin an oder behält sich eine spätere Schaltung innerhalb des Leistungszeitraums vor.

    3.3 Falls nicht anders vereinbart, bleibt eine Anzeige für 60 Tage online („Veröffentlichungsdauer“). Sondervereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

    4. Inhalte der Anzeigen und Änderungen

    4.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte seiner Stellenanzeige sowie die bereitgestellten Text- und Bildmaterialien sowie Verlinkungen auf externe Seiten (= außerhalb von academicworld.net). Er hat sicherzustellen, dass die Anzeige allen einschlägigen rechtlichen Vorgaben, insbesondere in den Bereichen Presse-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, entspricht. Zudem dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden.

    4.2. evoluzione behält sich bei Verstoß gegen 4.2 vor, Anzeigen ohne weitere Angabe von Gründen sofortig zu löschen oder nicht zu veröffentlichen.

    4.3 Während der Veröffentlichungsdauer kann der Kunde textliche Anpassungen an der Anzeige vornehmen. Eine Änderung der Anzeige dahingehend, dass eine andere als die ursprünglich ausgeschriebene Position beworben wird, ist jedoch nicht gestattet. Auf Wunsch können Änderungen durch den Anbieter vorgenommen werden, die Änderungen werden aber erst nach einem Check durch einen Admin freigegeben und veröffentlicht. Je nach Aufwand der Änderungen können Zusatzkosten entstehen.

    5. Vergütung

    Die vom Kunden zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die Preise sind in Euro angegeben, basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Plattform des Anbieters geltenden Tarifen und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und exklusive Agenturprovision, also ohne weitere abzugsfähige Agenturprovision. Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Gebühr für eine Anzeige mit einer einzelnen Stellenbeschreibung und einem festgelegten Arbeitsort. Enthält eine Anzeige mehrere Positionen oder werden nachträglich Stellenbeschreibungen oder Einsatzorte hinzugefügt oder geändert, behält sich der Anbieter eine Nachberechnung vor. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

    6. Reichweite der Anzeige

    Das Entgelt umfasst die Veröffentlichung auf der Plattform des Anbieters. Der Anbieter kann jedoch nach eigenem Ermessen die Reichweite der Anzeige durch weitergehende Maßnahmen erhöhen und diese auf anderen Kanälen verbreiten, etwa durch Kooperationen mit Partnern wie jobware.de, LinkedIn oder durch die Bereitstellung über andere Domains. Die mobile Darstellung kann abweichend formatiert sein. Diese zusätzlichen Leistungen erfolgen freiwillig und ohne Mehrkosten für den Kunden.

    7. Unzulässige Inhalte

    Der Kunde stellt sicher, dass seine Anzeigen keine rechtswidrigen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte enthalten. Insbesondere dürfen sie nicht: (a) gegen die AGB des Anbieters verstoßen, (b) gegen das Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen, (c) unrechtmäßige Links auf Drittseiten enthalten oder auf Wettbewerbsplattformen verweisen (ausgenommen eigene Karriereseiten des Kunden), (d) sachfremde Inhalte statt eines echten Stellenangebots enthalten.

    Der Anbieter kann Anzeigen mit unzulässigen Inhalten ablehnen oder entfernen, ohne dass dem Kunden ein Erstattungsanspruch entsteht.

    8. Übertragung von Rechten

    Die Rechte aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung des Anbieters.

    9. Haftung und Gewährleistung

    9.1 Der Kunde hat die Leistungen des Anbieters umgehend zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich zu melden. Bei berechtigten Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Sollte diese fehlschlagen, stehen ihm die gesetzlichen Rechte zu. Unwesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit begründen keine Mängelansprüche.

    9.2 Mängelansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis des Mangels, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit liegt vor.

    9.3 Der Anbieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadenersatz auf vorhersehbare, typische Schäden beschränkt ist. Für Schäden aus Produkthaftung sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Anbieter uneingeschränkt.

    10. Datenbankrechte

    Der Anbieter erhält die alleinigen Nutzungsrechte an der aus den Anzeigen generierten Datenbank. Davon unberührt bleiben Marken- und Urheberrechte des Kunden an den Inhalten seiner Anzeigen.

    11. Schlussbestimmungen

    11.1 Der Kunde hat Zugangsdaten sicher zu verwahren und den Anbieter bei Verdacht auf unbefugte Nutzung unverzüglich zu informieren. Der Anbieter kann bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen den Zugang sperren. Hat der Anbieter den Verdacht, dass ein Verstoß vorliegt, aber keine Meldung seitens des Kunden erhalten, hat der Anbieter dennoch das Recht, den Account zu sperren und wird seinerseits den Kunden informieren.

    11.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen.

    11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, Deutschland.

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