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    Home » Interoperabilität als Gemeinschaftsprojekt
    Pappert, bvgit, Um für eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur zu sorgen, wurde die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung verabschiedet.

    Interoperabilität als Gemeinschaftsprojekt

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    By Bettina Riedel on 26. November 2021 IT-Beratung, IT-Dienstleister, Karrierenetzwerk Gesundheits-IT, Karrierenetzwerk Software Engineering

    IT-Systeme gibt es im Gesundheitswesen einige, ihr Manko: Nicht alle sind interoperabel. Um nicht nur für Transparenz, sondern eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur zu sorgen, wurde die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) verabschiedet. Wir sprachen mit Constanze Pappert, Referentin eHealth beim Bundesverband Gesundheits-IT, was sich durch die neue Verordnung ändert.

    Die Interoperabilität von IT-Gesundheitssystemen ist zu befürworten, weil sie eine bessere Versorgung ermöglicht. Allerdings sind die IT-Systeme seit Jahrzehnten gewachsen und unterscheiden sich enorm. Wie geht man ein solches Mammutprojekt an und bringt alle relevanten Meinungen an einen Tisch?
    Ein leichtes Unterfangen ist es tatsächlich nicht – aber auch kein unmögliches. Ein wichtiger erster Schritt ist es, dem Prozess einen Rahmen zu geben und ihn zu konkretisieren – dies sind auch die Grundgedanken der neuen Interoperabilitäts-Governance-Verordnung. Es wird sich zeigen, ob die auf dieser Verordnung aufbauenden Strukturen sich in der Um­set­zung bewähren können. Ganz entscheidend ist dabei die Rolle des Expertengremiums, das sicherstellen muss, dass Inter­operabilität ein Gemeinschaftsprojekt ist.


    Mehr Beiträge zu und über Gesundheits-IT findest du in deinem Karrierenetzwerk!


    Wer wird diesem Gremium angehören und welche Rolle wird ihm zukommen?
    Das Expertengremium wird der gematik in ihrer neuen Rolle als Koordinierungsstelle an die Seite gestellt. Es soll sie fachlich beraten und dabei vor allem sicher- stellen, dass die Meinung aller relevanten Akteure berücksichtigt wird. Deshalb sollen die sieben Interoperabilitäts-Expertinnen und -Experten jeweils eine bestimmte Gruppe repräsentieren – etwa die der IT-Anbieter. Über die konkrete Besetzung des Gremiums ist derzeit noch nichts bekannt.

    Es wird sich spätestens bis Ende November zeigen, wen die gematik mit Zustimmung des Gesundheitsministeriums in diesen Kreis berufen wird. Neben der konkreten Besetzung ist auch die Rolle entscheidend, die das Gremium anschließend tatsächlich innehaben will. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Stimme jeden Sitzes tat­sächlich gehört wird und Gewicht erhält.

    Wie sollen zukünftig Standards festgelegt und umgesetzt werden?
    Im ersten Schritt müssen die Entwickler eines Standardvorschlags beantragen, die­sen in die Wissensplattform zu listen. Im Anschluss prüft die Koordinierungsstelle mit Unterstützung des Expertengremiums den eingereichten Vorschlag und gibt den Antrag statt oder lehnt diesen ab. Weitere Unterstützung können nachgeordnete Arbeitskreise geben. Die finale Entscheidung trifft dabei die Koordinierungsstelle, also die gematik. Leider wird dieser Prozess nicht für alle Standards angewendet, denn Standards der gematik selbst sowie der KBV sind explizit ausgenommen. Für diese wird ausschließlich ein sogenanntes Benehmenherstellungsverfahren durchgeführt.

    Wie lange wird es dauern, bis die neuen Strukturen Erfolge bringen könnten?
    Wenn ein Standard in die Wissensplattform aufgenommen wird, liegt deren verpflichtende Umsetzungsdauer bei 24 Monaten. Ob die neuen Strukturen eine positive Entwicklung für die Interoperabilität im Gesundheitswesen hervorbringen können, wird sich frühestens 2024 zeigen.

    Welche Folgen zieht zunehmende Interoperabilität nach sich – etwa, was veraltete Geräte in Kliniken betrifft, die mit den Updates nicht viel anfangen können. Wie wird sichergestellt, dass diese tatsächlich ausgetauscht oder einsatzbereit gemacht werden?
    Nach aktueller Informationslage können wir hier keine eindeutige Einschätzung geben. Grundsätzlich sollen die neuen Stan­dards, wie erwähnt, 24 Monate nach der Veröffentlichung in der Anlange der Rechtsverordnung in den Systemen eingebettet sein. Die Verordnung enthält bereits jetzt schon eine Ausweichklausel, die wahrscheinlich für viele Systeme anwendbar sein wird.

    Erschwert es – gerade für junge Unternehmen – die Entwicklung neuer Software, wenn sichergestellt werden muss, dass diese zu vielen anderen Lösungen kompatibel sein muss?
    Beim Thema Interoperabilität ist es erst einmal unerheblich, mit wie vielen unterschiedlichen Lösungen eine Anwendung am Ende kompatibel sein muss. Wenn alle denselben Standard umsetzen, ist die Kompatibilität gesichert.Wie komplex eine Entwicklung ist, hängt eher davon ab, wie viele unterschiedliche Vorgaben verpflichtend umgesetzt werden müssen. Hier ist das deutsche Gesundheitswesen recht kompliziert und enthält viel Interpretationsspielräume und Redundanzen. Dieser Umstand sollte im Zuge einer Neuordnung beim Thema Interoperabilität unbedingt angegangen werden. 


    Mehr zum Bundesverband Gesundheits-IT und seiner Arbeit findest du auf bvgit.de

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